Wir möchten unseren Internet-Auftritt für Sie weiter optimieren und nutzen deshalb Cookies und das Analyse-Programm Piwik. Mit Ihrer Zustimmung dazu helfen Sie uns, den Webauftritt für die Besucher zu verbessern. Vielen Dank dafür!
zustimmen
Zu unserer Datenschutzerklärung gelangen Sie mit dem Klick [Weiterlesen]
schließen

Aktuelles

Änderung der Beihilfenverordnung Rheinland-Pfalz - Januar 2026

Berücksichtigungsfähigkeit von Ehepartner*innen und eingetragenen Lebenspartner*innen ab dem 01.01.2026

Änderung der Beihilfenverordnung Rheinland-Pfalz - Mai 2024

Im Vorgriff auf eine beabsichtigte Änderung der Anlage 3 zu § 22 BVO Rheinland-Pfalz werden die beihilfefähigen Höchstbeträge für ärztlich verordnete Heilbehandlungen (z.B. Physiotherapie) zum 1. Mai 2024 erhöht.