Aktuelles
Änderung der Beihilfenverordnung Rheinland-Pfalz - Januar 2026
Berücksichtigungsfähigkeit von Ehepartner*innen und eingetragenen Lebenspartner*innen ab dem 01.01.2026
Änderung der Beihilfenverordnung Rheinland-Pfalz - Mai 2024
Im Vorgriff auf eine beabsichtigte Änderung der Anlage 3 zu § 22 BVO Rheinland-Pfalz werden die beihilfefähigen Höchstbeträge für ärztlich verordnete Heilbehandlungen (z.B. Physiotherapie) zum 1. Mai 2024 erhöht.