Anpassung
Die laufende Rente der Rheinischen Zusatzversorgungskasse wird jährlich zum 1. Juli durch Erhöhung des Rentenbetrags um 1 % angepasst.
Die laufende Rente der Rheinischen Zusatzversorgungskasse wird jährlich zum 1. Juli durch Erhöhung des Rentenbetrags um 1 % angepasst.