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Übertragung der Versicherung

Bei einem Arbeitgeberwechsel und gleichzeitiger Beendigung Ihrer Pflichtversicherung bei der Rheinischen Zusatzversorgungskasse endet Ihre Freiwillige Versicherung. Sie können die Fortsetzung der Versicherung innerhalb von drei Monaten beantragen. Das Recht auf Übertragung besteht weiterhin.

Grundsätzlich kann Ihre Freiwillige Versicherung nach Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses an einen anderen Anbieter von Riesterverträgen übertragen werden. Freiwillige Versicherungen ohne Förderung können nur an Zusatzversorgungseinrichtungen des kommunalen oder kirchlichen Dienstes übertragen werden.

Übertragung auf eine andere kommunale oder kirchliche Zusatzversorgungskasse

Zwischen den kommunalen und kirchlichen Zusatzversorgungskassen werden die erworbenen Ansprüche aus der Pflichtversicherung übergeleitet. Im Antrag auf Überleitung können Sie zusätzlich angeben, dass auch Ihre Freiwillige Versicherung übergeleitet werden soll, sofern bei der annehmenden Zusatzversorgungskasse ein zulagengeförderter Vertrag (Riesterförderung) abgeschlossen wurde. Die Übertragung zu einem späteren Zeitpunkt ist möglich.

In der Freiwilligen Versicherung wird das bis dahin erwirtschaftete Kapital (Barwert) übertragen und anschließend zu den aktuell gültigen Konditionen der neuen Zusatzversorgungskasse in Rentenanwartschaften umgerechnet. Sie sollten deshalb prüfen lassen, ob sich durch die Übertragung Ihre bisherige Rentenanwartschaft ändert. Sollte sich Ihre Anwartschaft durch die Übertragung verringern, empfehlen wir, die Freiwillige Versicherung bei der bisherigen Zusatzversorgungseinrichtung beitragsfrei zu belassen.

Übertragung auf die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder

Zwischen der Rheinischen Zusatzversorgungskasse und der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder werden die Wartezeiten aus der Pflichtversicherung auf Antrag gegenseitig anerkannt.

Im Antrag auf Überleitung können Sie zusätzlich angeben, dass die Freiwillige Versicherung übertragen werden soll, sofern bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) ein zulagengeförderter Vertrag (Riesterförderung) abgeschlossen wurde.

In der Freiwilligen Versicherung wird das bis dahin erwirtschaftete Kapital (Barwert) übertragen und anschließend zu den aktuell gültigen Konditionen der VBL in Rentenanwartschaften umgerechnet. Sie sollten deshalb prüfen lassen, ob sich durch die Übertragung Ihre bisherige Rentenanwartschaft ändert. Sollte sich Ihre Anwartschaft durch die Übertragung verringern, empfehlen wir, die Freiwillige Versicherung bei der Rheinischen Zusatzversorgungskasse beitragsfrei zu belassen.

Übertragung auf ein Versicherungsunternehmen

Nach derzeitiger Rechtslage ist eine Übertragung eines zertifizierten Riestervertrags außerhalb der betrieblichen Altersversorgung zur Rheinischen Zusatzversorgungskasse nicht möglich.

Grundsätzlich kann ein zulagengeförderter Vertrag (Riesterförderung) der Rheinischen Zusatzversorgungskasse ohne Verlust der staatlichen Förderung auf jeden anderen Riestervertrag übertragen werden. Es wird das bis dahin erwirtschaftete Kapital (Barwert) übertragen und anschließend zu den aktuell gültigen Konditionen des neuen Anbieters in Rentenanwartschaften umgerechnet. Sie sollten deshalb prüfen lassen, ob sich durch die Übertragung Ihre bisherige Rentenanwartschaft ändert. Sollte sich Ihre Anwartschaft durch die Übertragung verringern, empfehlen wir, die Freiwillige Versicherung bei der Rheinischen Zusatzversorgungskasse beitragsfrei zu belassen.

Beachten Sie bitte auch unsere besonderen Hinweise zu Provisionen und Abschlussgebühren.

Provisionen und Abschlussgebühren

Da die Rheinische Zusatzversorgungskasse, wie auch die anderen Zusatzversorgungseinrichtungen des öffentlichen oder kirchlichen Dienstes, keine Provisionen und Abschlussgebühren verlangt, steht grundsätzlich der volle Barwert zur Verfügung.

Nach dem Zertifizierungsgesetz kann ein Anbieter Provisionen und Abschlussgebühren von den Beiträgen der ersten fünf Jahre einbehalten. Hat der Vertrag eine kurze Laufzeit, können sich Provisionen und Abschlussgebühren negativ auf die Rentenhöhe und damit auch auf den zu übertragenden Barwert auswirken. Bitte erkundigen Sie sich zu den Konditionen bei Ihrem Versicherungsunternehmen, bei dem Ihr Riestervertrag besteht.