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E-Rechnung

Aufgrund von § 7a Abs. 1 EGovG NRW (E-Government-Gesetz NRW) sind die Behörden in NRW seit dem 01.04.2020 verpflichtet, elektronische Rechnungen im Sinne des Gesetzes entgegenzunehmen und zu verarbeiten. Nach § 7a Abs. 2 EGovG NRW liegt eine elektronische Rechnung vor, wenn sie in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen werden kann, das ihre automatische und elektronische Verarbeitung ermöglicht.

Näheres regelt die „Verordnung zur Ausgestaltung des elektronischen Rechnungsverkehrs nach § 7a des E-Government-Gesetzes Nordrhein-Westfalen (E-Rechnungsverordnung NRW)“ vom 13. August 2019.

Eine sogenannte „X-Rechnung“, können Sie unter der Adresse rechnungen@rvk-koeln.de an die RVK senden.