Rehabilitationssport/Funktionstraining
§ 6 d BVO NRW
Stand: März 2023
Defintion
Rehabilitationssport und Funktionstraining sind ergänzende Maßnahmen zur medizinischen Rehabilitation.
Rehabilitationssport ist ein Training, das therapeutisch betreut wird und durch bewegungsorientierte Maßnahmen schnellstmöglich die negativen Folgen von Verletzungen und Krankheiten ausgleichen soll.
Funktionstraining wird als bewegungstherapeutische Gruppenübung angeboten, welche von speziell ausgebildeten Übungsleiterinnen und Übungsleitern durchgeführt wird. Das Funktionstraining nutzt z. B. insbesondere Mittel der Krankengymnastik und/oder der Ergotherapie. Ziel des Funktionstrainings ist die Verbesserung bzw. der Erhalt von einzelnen Körperfunktionen und das Hinauszögern von Funktionsverlusten.
Voraussetzungen und Anerkennung der Beihilfefähigkeit
Der Rehabilitationssport bzw. das Funktionstraining müssen vor Beginn ärztlich verordnet worden sein. Die Aufwendungen sind beihilfefähig:
- zur Vorbeugung einer Behinderung
- zum Hinauszögern von Funktionsverlusten einzelner Organsysteme/Körperteile oder
- im Anschluss an eine abgeschlossene medizinische Rehabilitationsmaßnahme.
Die Maßnahmen müssen unter ärztlicher Überwachung durchgeführt werden.
Umfang der Beihilfe
Beihilfefähig sind nur Maßnahmen und Gebühren, die der Veranstalter für gesetzlich versicherte Teilnehmer*innen mit den Rehabilitationsträgern vereinbart hat.
Diese Vereinbarung ist bei der Beihilfenbeantragung vorzulegen.
Nicht beihilfefähig sind Mitgliedsbeiträge, Aufwendungen für den Besuch eines Fitness-Studios oder für allgemeine Fitness-Übungen und -Geräte, für notwendige Sportbekleidung sowie die Fahrten zum Veranstaltungsort.
Dies gilt auch für die Aufwendungen einer ggf. notwendigen Begleitperson.
Rechtliche Hinweise
Dieses Merkblatt soll Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Bestimmungen zur Beihilfe geben. Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass dieses Merkblatt nur eine begrenzte Übersicht der umfangreichen Bestimmungen geben kann. Rechtsansprüche können Sie hieraus nicht ableiten.
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