Berechnung der Anwartschaft
Die Betriebsrente errechnet sich aus Versorgungspunkten, die Sie aufgrund der vom Arbeitgeber geleisteten Zahlungen erwerben. Die Anzahl der jährlichen Versorgungspunkte ergibt sich aus dem zusatzversorgungspflichtigen Jahresentgelt und Ihrem Alter zum Zeitpunkt der Umlage- bzw. Beitragszahlung. Berechnet werden die Versorgungspunkte, indem 1/12 des zusatzversorgungspflichtigen Jahresentgelts durch ein sogenanntes Referenzentgelt von 1.000 Euro dividiert wird. Das Ergebnis wird mit dem maßgeblichen Faktor aus der Altersfaktorentabelle multipliziert. Das Alter für die Altersfaktoren errechnet sich aus der Differenz Ihres Geburtsjahres und dem Kalenderjahr, für das die Berechnung erfolgt.
Sie möchten Ihre Betriebsrente selbst berechnen? Dazu nehmen Sie zunächst die in Ihrer Anwartschaftsmitteilung aufgeführten Versorgungspunkte. Hinzu kommen die zukünftigen Versorgungspunkte.
Die Versorgungspunkte berechnen sich anhand nachfolgender Formel:
Versorgungspunkte = zusatzversorgungspflichtiges Jahresentgelt : Referenzentgelt x Altersfaktor
1. Schritt:
Ermitteln Sie die Höhe Ihres zusatzversorgungspflichtigen Jahresentgelts. Dieser Betrag wird für jedes Jahr im Dezember auf Ihrer Vergütungs- bzw. Lohnbescheinigung gesondert ausgewiesen.
2. Schritt:
Anschließend setzen Sie das zusatzversorgungspflichtige Jahresentgelt zum Referenzentgelt von 12.000 Euro ins Verhältnis.
3. Schritt:
Nunmehr müssen Sie das Ergebnis aus dem 2. Schritt mit dem entsprechenden Altersfaktor desselben Jahres - siehe nachfolgende Tabelle - multiplizieren. Es ist immer das Alter maßgebend, das Sie in dem Jahr vollenden.
Berechnungsbeispiel:
Die versicherte Person ist 34 Jahre alt (Altersfaktor = 1,8) und verdient 25.000 Euro im Jahr. Zur Berechnung der Versorgungspunkte ist die Leistungsformel (siehe oben) anzuwenden. So berechnen sich die Versorgungspunkte:
25.000 Euro : 12.000 Euro x 1,8 = 3,75 Versorgungspunkte
4. Schritt:
Ihre bis zum Beginn der Rentenzahlung erworbenen Versorgungspunkte werden Jahr für Jahr aufaddiert und mit dem Messbetrag multipliziert. Der Messbetrag beträgt 4 Euro.
Versorgungspunkte x Messbetrag = monatliche Betriebsrente
In diesem Beispiel beträgt die ungekürzte Rentenleistung aus der Zusatzversorgung 442,32 Euro (110,58 Versorgungspunkte x 4 Euro). Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um eine Berechnung der (abschlagfreien) Regelaltersrente handelt.
Zusatzversorgungspflichtiges Entgelt ist grundsätzlich das steuerpflichtige Bruttoarbeitsentgelt. Ausgenommen sind jedoch z. B. Urlaubsgeld und vermögenswirksame Leistungen. Diese Entgelte sind, obwohl sie lohnsteuerpflichtig sind, nicht zusatzversorgungspflichtig.
Seit 01.01.2008 werden die Umlagen aus den zusatzversorgungspflichtigen Entgelten nach steuerfreiem und versteuertem Anteil unterschieden. Die Aufteilung ist notwendig, um die spätere Versteuerung Ihrer Rentenleistung zu ermitteln. Während Rentenleistungen aus den steuerfreien Entgelten voll der Einkommensteuerpflicht unterliegen, sind Rentenleistungen aus versteuerten Entgelten nur mit dem sogenannten Ertragsanteil zu versteuern.
Anwartschaften auf Betriebsrente verfallen, wenn zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls (Rentenbeginn) die Wartezeit nicht erfüllt ist.