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Anmeldung zur Pflichtversicherung

Wenn die Voraussetzungen für die Pflichtversicherung vorliegen, meldet Ihr Arbeitgeber Sie zur Versicherung bei der Rheinischen Zusatzversorgungskasse (RZVK) an. Besteht bereits eine Versicherung, wird die Versicherung grundsätzlich unter der bisherigen Versicherungsnummer fortgeführt.

Informationen

Sie erhalten von der RZVK eine Anmeldebestätigung. Mit separater Post erhalten Sie einige Zeit nach Ihrer Anmeldung ein Informationsschreiben über die Betriebsrente (Pflichtversicherung).

Anerkennung von Versicherungen anderer Zusatzversorgungseinrichtungen

Hat für Sie bereits zu einem früheren Zeitpunkt eine Versicherung bei einer anderen Zusatzversorgungseinrichtung des öffentlichen oder kirchlichen Dienstes bestanden, kann diese bei der RZVK anerkannt werden. Stellen Sie über Ihren neuen Arbeitgeber einen Antrag auf Überleitung.

Gleichzeitige Beschäftigung bei mehreren Arbeitgebern des öffentlichen und kirchlichen Dienstes

Sind Sie gleichzeitig bei mehreren Mitgliedern (Arbeitgebern) der RZVK versichert, werden die Pflichtversicherungen unter der gleichen Versicherungsnummer geführt. Bestehen weitere Pflichtversicherungen bei anderen Zusatzversorgungseinrichtungen des öffentlichen oder kirchlichen Dienstes erfolgt die Überleitung erst dann, wenn eine der Versicherungen endet.