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Nachrichten

Im Vorgriff auf den vorliegenden Gesetzentwurf zur Übernahme des Tarifergebnisses für die Beamt*innen und Versorgungsempfänger*innen des Landes NRW wird die Auszahlung des sogenannten „Inflationsausgleichs“ zusammen mit den Bezügen für Februar 2024 erfolgen.

Wie das Ministerium der Finanzen am 12. Dezember 2023 mitgeteilt hat, soll das Tarifergebnis im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder wirkungsgleich auf die Beamt*innen und Versorgungsempfänger*innen in NRW übertragen werden.

Mit dem Gesetz zur Anpassung der Alimentation von Familien sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften vom 25. März 2022 wurde das Landesbesoldungsgesetz NRW geändert.

Derzeit ist die Landesfamilienkasse der Rheinischen Versorgungskassen für die Festsetzung und Auszahlung von Kindergeld zuständig, soweit sie von ihren Mitgliedern hierzu beauftragt wurde.

Das Kindergeld für 2020 wird einmalig um 300 Euro erhöht (Kinderbonus 2020).
Für ein Kind, für das im Monat September 2020 ein Anspruch auf Kindergeld besteht, wird für den Monat September 2020 ein Einmalbetrag von 200 Euro und für den Monat Oktober 2020 ein Einmalbetrag von 100 Euro gezahlt.