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Nachrichten

Mit dem Gesetz zur Anpassung der Alimentation von Familien sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften vom 25. März 2022 wurde das Landesbesoldungsgesetz NRW geändert.

Derzeit ist die Landesfamilienkasse der Rheinischen Versorgungskassen für die Festsetzung und Auszahlung von Kindergeld zuständig, soweit sie von ihren Mitgliedern hierzu beauftragt wurde.

Das Kindergeld für 2020 wird einmalig um 300 Euro erhöht (Kinderbonus 2020).
Für ein Kind, für das im Monat September 2020 ein Anspruch auf Kindergeld besteht, wird für den Monat September 2020 ein Einmalbetrag von 200 Euro und für den Monat Oktober 2020 ein Einmalbetrag von 100 Euro gezahlt.

Mit dem Familienentlastungsgesetz vom 28.11.2018 wird das Kindergeld ab dem 01.07.2019 um 10 Euro je Kind erhöht. Die aktuellen Kindergeldbeträge finden Sie unter Höhe des Kindergelds.

Der Entwurf des Gesetzes zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge 2019/2020/2021 für das Land Nordrhein-Westfalen sieht eine Erhöhung der Dienst- und Versorgungsbezüge ab 01.01.2019 um 3,2 % und ab 01.01.2020 um weitere 3,2 % und um 1,4 % ab 01.01.2021 bis 30.08.2021 vor.