Der Entwurf des Gesetzes zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge 2019/2020/2021 für das Land Nordrhein-Westfalen sieht eine Erhöhung der Dienst- und Versorgungsbezüge ab 01.01.2019 um 3,2 % und ab 01.01.2020 um weitere 3,2 % und um 1,4 % ab 01.01.2021 bis 30.08.2021 vor.