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Nachrichten

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat einen Gesetzentwurf zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge vorgelegt. Grundlage ist das Ergebnis der Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst der Länder vom 14. Februar 2026.

Ab dem 1. Januar 2026 tritt das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter in Kraft, umgangssprachlich auch als „Aktivrente“ bezeichnet.

Ab dem 1. Januar 2026 sollen die Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung elektronisch an die Rheinischen Versorgungskassen (RVK) übermittelt und im Rahmen des Lohnsteuerabzugs berücksichtigt werden.

Ab dem 1. Januar 2026 entfällt das bisherige Papierverfahren für den Beitragsnachweis der privaten Kranken- und Pflegeversicherung gemäß § 257 SGB V bzw. § 61 SGB XI sowie der  Vorsorgeaufwendungen nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG.

Der KAV NW hat aktuell die Freigabe für die Umsetzung und Auszahlung der Entgelte auf Basis der Tarifeinigung vom 6. April 2025 gegeben.