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Beiträge und Zulagen

Um die vollen Zulagen und gegebenenfalls Steuererstattungen erhalten zu können, müssen Sie 4 % Ihres rentenversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens des Vorjahres (maximal 2.100 Euro) abzüglich der zu gewährenden Zulagen einzahlen, mindestens jedoch 60 Euro (optimaler Beitrag).

Als Zulage stehen Ihnen 175 Euro zu. Für Kinder, die bis 2007 geboren wurden, wird eine Zulage in Höhe von 185 Euro gewährt, bei Kindern ab Geburtsjahr 2008 erhöht sich die Zulage auf 300 Euro.

Zahlen Sie weniger als den optimalen Beitrag, werden die Zulagen gekürzt gezahlt.

Sollte Ihr Ehepartner einen mittelbar förderfähigen Riestervertrag bedienen, kann dessen Grundzulage ebenfalls von dem zu zahlenden Beitrag abgezogen werden. Bitte nehmen Sie sicherheitshalber vorher Kontakt zu uns oder dem anbietenden Versicherungsunternehmen auf!

Zulagen werden nur auf Antrag gewährt!

Berechnung des Jahresbeitrags (Beispiel)

Das Beispiel basiert auf der Annahme von zwei Kindern, die 2006 und 2010 geboren wurden:

RV-Brutto 30.000 Euro
hiervon 4 % = 1.200 Euro
abzüglich eigene Zulage - 175 Euro
abzüglich Kinderzulage (2006 geboren) - 185 Euro
abzüglich Kinderzulage (2010 geboren) - 300 Euro
Jahresbeitrag: 540 Euro
(monatlich durchschnittlich 45 Euro)
Hierfür zu erwartende Zulagen: 660 Euro
(im Folgejahr)