Hilfetexte RVK Beihilfe-App
Auf dieser Seite finden Sie viele nützliche und hilfreiche Informationen zu den häufigsten Fragestellungen rund um die RVK Beihilfe-App.
Die RVK Beihilfe-App ist vor allem eine Foto-App, mit der Sie Ihre Rechnungsbelege abfotografieren und anstelle eines Kurzantrages bei der Beihilfekasse einreichen können. Rechtlich ist es so, als ob Sie einen Kurzantrag stellen.
Daneben haben Sie die Möglichkeit, Ihre Rechnungen als PDF-Dokument hochzuladen und einzureichen.
Außerdem rufen Sie Ihre Beihilfeberechnungen über die App digital ab. Sobald die Beihilfeberechnung erfolgt ist, wird Ihnen das Dokument im Postfach der App angezeigt. Sie werden außerdem durch eine Push-Mitteilung auf Ihrem Smartphone über die bereitstehende Berechnung informiert, wenn Sie die Einstellung hierfür entsprechend vorgenommen haben.
Sie können die RVK Beihilfe-App nutzen, sofern Sie beihilfeberechtigt sind, Ihr Dienstherr oder Arbeitgeber die RVK mit der Bearbeitung seiner Beihilfeangelegenheiten beauftragt hat und Sie uns bereits aufgrund eines bereits von den RVK bearbeiteten Antrages als beihilfeberechtigte Person bekannt sind.
Wenn sich bei Ihnen Änderungen gegenüber ihrer letzten Antragstellung bei den RVK ergeben haben, verwenden Sie bitte den Langantrag. Dies gilt auch für Änderungen bei Ihren berücksichtigungsfähigen Angehörigen. Bitte legen Sie bei Änderungen auch die entsprechenden Nachweise bei.
Beispiele für Änderungen finden Sie hier.
Weiterhin gibt es für die Beantragung bestimmter Aufwendungen (wie z. B. Unfallgeschehen) Einschränkungen bei der Nutzung der App. Diese Einschränkungen können Sie den Nutzungsbedingungen zur RVK Beihilfe-App entnehmen.
Bitte fragen Sie in Zweifelsfällen bei uns telefonisch nach.
Dies ist in den Nutzungsbedingungen zur RVK Beihilfe-App geregelt. Den Nutzungsbedingen können Sie ebenfalls entnehmen, in welchen Fällen es Beschränkungen bei der Nutzung der RVK Beihilfe-App gibt.
Nein. In diesen Fällen ist die Verwendung des Langantrags (ausführlicher Antrag) erforderlich, den Sie unter https://www.versorgungskassen.de ausfüllen können.
Den ausgefüllten und unterschriebenen Antragsvordruck schicken Sie den RVK samt Belegen und eventuell erforderlicher Nachweise per Briefpost zu.
Nein. Die Zustimmung zu den Nutzungsbedingungen ersetzt das Ausfüllen des Antragsvordruckes. Damit geben Sie die gleiche Erklärung wie bei der Verwendung eines Kurzantrages ab.
Sie können die Rechnungsbelege schnell und einfach einreichen und sparen Portokosten.
Da auch der Postweg und die Zeit für die Aufbereitung der eingehenden Poststücke entfallen, verkürzt sich hierdurch die Zeit bis zur Bearbeitung Ihres Antrags. Über die App werden Sie auch darüber informiert, ob Ihre Belege bei der Beihilfekasse der RVK eingegangen sind oder Ihnen die Beihilfeberechnung digital zugestellt wurde.
Ja. Wenn Sie die Nutzungsbedingungen in Vertretung der beihilfeberechtigten Person bestätigen können. Die Vollmacht muss der Beihilfekasse der RVK vorliegen. Bitte beachten Sie, dass die Beihilfe immer auf das Konto überwiesen wird, das in unserem Abrechnungssystem hinterlegt ist. Die Beihilfeberechnungen werden digital im Postfach Ihrer App bereitgestellt.
Änderungen in den persönlichen Verhältnissen bitten wir schriftlich per Briefpost mitzuteilen. Soweit Sie gleichzeitig Aufwendungen geltend machen wollen, verwenden Sie dazu bitte den Langantrag (ausführlichen Antrag), den Sie unter https://www.versorgungskassen.de ausfüllen können.
Den ausgefüllten und unterschriebenen Antragsvordruck schicken Sie den RVK samt Belegen und eventuell erforderlicher Nachweise (z. B. geänderter Versicherungsnachweis) per Briefpost zu.
Nein. Wenn Sie sich in der RVK Beihilfe-App registrieren, bekommen Sie die Beihilfeberechnungen digital im Postfach Ihrer App bereitgestellt.
Ja.
Selbstverständlich haben Sie auch weiterhin die Möglichkeit, Ihren Beihilfeantrag per Briefpost einzureichen. Sie können auch bei jedem Antrag neu entscheiden, ob Sie Ihre Beihilfe per App oder per Briefpost stellen möchten.
Eine Aufbewahrungspflicht besteht aus beihilferechtlicher Sicht nicht, da wir die von Ihnen eingereichten Belege elektronisch archivieren. Wir empfehlen aber, die Belege zumindest so lange aufzubewahren, bis Sie die Beihilfeberechnung erhalten haben.
Nein.
Der Bearbeitungsstatus kann nicht über die RVK Beihilfe-App nachverfolgt werden. Allerdings erhalten Sie eine Bestätigung innerhalb der App, dass Sie die Belege erfolgreich an Ihre Beihilfekasse versandt haben. Außerdem erhalten Sie eine Benachrichtigung, wenn die Berechnung abgeschlossen und zum Abruf in der App bereitgestellt wurde.
Smartphones mit den Betriebssystemen Android und iOS.
Die aktuell erforderliche Version der Betriebssysteme finden Sie hier.
Nein. Wir bieten die RVK Beihilfe-App derzeit ausschließlich im deutschen App-Store an.
Bei Problemen prüfen Sie bitte die Ländereinstellungen in Ihrem Profil des jeweiligen Stores.
Bitte prüfen Sie folgende Fehlerquellen:
- Überprüfen Sie die Eingaben. Bei nicht korrekten Angaben schlägt die Registrierung fehl.
- Bitte beachten Sie, dass für die Nutzung der RVK Beihilfe-App eine stabile Internetverbindung nötig ist.
- Ferner ist es wichtig, dass Sie Ihre zehnstellige Geschäftspartnernummer korrekt angeben. Sie können diese unter anderem Ihrer Beihilfeberechnung entnehmen
Nein. Sie können sich nur mit einer Geschäftspartnernummer in der RVK Beihilfe-App registrieren. Wenn Sie eine weitere Geschäftspartnernummer registrieren möchten, müssen Sie die App auf ein weiteres kompatibles Endgerät laden.
Teilen Sie uns bitte zunächst Ihren neuen Namen schriftlich auf dem Postweg mit (Kopie der Urkunde). Werden gleichzeitig Aufwendungen geltend gemacht, benutzen Sie bitte den Langantrag (ausführlicher Antrag), den Sie unter https://www.versorgungskassen.de ausfüllen können. Nach der Bekanntgabe kann es dann einige Tage in Anspruch nehmen, bis Sie sich auch in der RVK Beihilfe-App mit dem neuen Namen registrieren können.
Es ist nicht möglich, den Namen in der App nach einmal erfolgter Registrierung nachträglich zu ändern. Eine nachträgliche Änderung Ihres Namens ist nur möglich, wenn Sie innerhalb der App das Profil zurücksetzen oder die RVK Beihilfe-App deinstallieren und neu installieren.
Die RVK Beihilfe-App wird automatisch gesperrt, wenn Sie die App schließen. Ein Login in die RVK Beihilfe-App ist nicht erforderlich, somit ist auch eine Logoutfunktion nicht vorhanden. Die App wird geschützt durch das von Ihnen gesetzte Passwort bei der Erstregistrierung.
In den Einstellungen der RVK Beihilfe-App wählen Sie bitte den Menüpunkt „Mein Profil“ aus.
Unter dem Menüpunkt „Passwort ändern“ befindet sich, je nach Betriebssystem, der Eintrag „Biometrie verwenden“ oder z. B. „Face-ID“.
Wenn Sie dies aktivieren, können Sie z. B. Ihren Fingerabdruck zum Entsperren der App nutzen.
Stellen Sie die Sucheinstellung auf „Nur iPhone" um. Grundsätzlich wurde die RVK Beihilfe-App in der iOS Version für das iPhone entwickelt.
Sie können diese App aber auch mit Ihrem iPad nutzen. Hierbei müssen Sie bei der Suche im App Store einmalig die Sucheinstellung von „Nur iPad“ auf „Nur iPhone“ umstellen. Die App wurde für die Nutzung mit Smartphones konzipiert. Wir bitten daher um Verständnis, dass wir für die Nutzung mit Tablets keinen Support bieten.
Ja. Die Größe einer Einreichung ist aus Gründen der Transaktionssicherheit auf ein bestimmtes Limit beschränkt worden:
- max. Größe eines PDF: 1 MB
- max. Gesamtgröße aller Dokumente in einer Einreichung: 4 MB
- max. Anzahl von „Seiten“ in einer Einreichung (nur Android): 50
Unter dem Menüpunkt „Belege einreichen“ besteht die Möglichkeit, die Belege zu fotografieren oder PDF-Dateien, bis zu 1MB, hinzuzufügen und im Anschluss an die RVK zu übermitteln.
Wir bitten sogar darum. Jede Einreichung ist ein einzelner Antrag und muss einzeln bearbeitet werden. Durch das Sammeln von Belegen tragen Sie zu einem nachhaltigen Handeln bei.
Hinsichtlich der Größe einer Einreichung siehe: „Ist die Größe meiner Einreichung in der RVK Beihilfe-App limitiert?“
Ja. Allerdings besteht ein Limit bei der Dateigröße, die Sie übermitteln können. Ein Limit ist aus Gründen der Transaktionssicherheit festgelegt worden. Siehe hierzu auch: „Ist die Größe einer Einreichung in der RVK Beihilfe-App limitiert?“
Gehen Sie auf das Plus-Symbol in der RVK Beihilfe-App.
Wenn Sie mehrere Belege oder Belege mit mehreren Seiten gleichzeitig an uns senden möchten, fassen Sie diese bitte in einer einzigen Einreichung zusammen. Um einer Einreichung weitere Belege oder Belegseiten hinzuzufügen, gehen Sie einfach auf das Plus-Symbol. Nun können Sie einen weiteren Beleg bzw. eine weitere Seite fotografieren. Klicken Sie den Button „Alles einreichen" bitte erst, nachdem Sie alle Belege erfasst haben. Dieses Verfahren gilt auch, wenn Sie sowohl Ihre eigenen Belege als auch die Ihrer Familienmitglieder (sofern Sie unter derselben Geschäftspartnernummer geführt sind) gleichzeitig einreichen.
Sie erleichtern uns in Ihrem Interesse die Bearbeitung Ihres Antrags, wenn Sie die Belege nach Personen sortiert fotografieren (z. B. zuerst alle Aufwendungen der beihilfeberechtigten Person, dann die Aufwendungen für das Kind).
Nein. Bitte machen Sie von jedem einzelnen Beleg bzw. bei mehrseitigen Belegen von jeder einzelnen Seite des Belegs ein Foto und fotografieren Sie nicht mehrere Belege auf einmal.
Es ist möglich die Belege zu erfassen und zu sammeln, ohne sie direkt einzureichen. Die RVK Beihilfe-App speichert die erfassten Belege und sie werden auch nicht automatisch nach einer gewissen Zeit gelöscht. Allerdings ist die App dafür nicht direkt vorgesehen. Wir können daher nicht garantieren, dass die Belege durch ein Update oder ähnliches nicht doch gelöscht werden.
Drücken Sie auf das Papierkorb-Symbol: Vor der Einreichung sehen Sie alle erfassten Belege in einer Übersicht. Wenn Sie eine Seite löschen möchten, drücken Sie auf die Miniaturansicht der Seite. Die Seite öffnet sich und über das Papierkorb-Symbol oben rechts kann die einzelne Seite nach Bestätigung gelöscht werden.
Kompletten Beleg löschen:
- Vor der Einreichung sehen Sie alle erfassten Belege in einer Übersicht. Wenn Sie einen Beleg löschen möchten, drücken Sie bitte etwas länger auf die Überschrift (z. B. 1. Beleg). Daraufhin erscheint oben rechts das Papierkorb-Symbol. Nach Bestätigung durch den Button „Löschen“ wird der komplette Beleg gelöscht.
Eine Seite im Beleg löschen:
- Vor der Einreichung sehen Sie alle erfassten Belege in einer Übersicht. Öffnen Sie die Belegübersicht und wählen Sie den Beleg aus den Sie löschen möchten. Drücken Sie auf diesen. Anschließend können Sie den Beleg löschen.
In der RVK Beihilfe-App können Sie erfolgreich übermittelte Einreichungen löschen. Hierzu müssen Sie in der Übersicht "Eingereichte Belege" auf der entsprechenden Einreichung lediglich mit dem Finger nach links wischen und die Option „Löschen" auswählen. Nach einer Bestätigungsabfrage wird die Einreichung dann gelöscht. Eine gelöschte Einreichung kann nicht wiederhergestellt werden.
Bitte beachten Sie ferner, dass die Einreichung bereits bei der Beihilfekasse der RVK eingegangen ist und lediglich auf Ihrem Smartphone gelöscht wird. Soll eine erfolgreich übermittelte Einreichung nicht bearbeitet werden, wenden Sie sich bitte direkt an uns.
Ja, Sie sehen die Benachrichtigung an einem Symbol in Ihrer App.
Beachten Sie folgende Hinweise:
- Glätten Sie etwaige Knicke im Papier.
- Achten Sie darauf, dass die Papierränder einen möglichst hohen Kontrast zum Untergrund aufweisen. Verwenden sie also am besten einen dunklen Untergrund.
- Achten Sie darauf, dass das Dokument gleichmäßig und ohne Schatten ausgeleuchtet wird.
- Fotografieren Sie die Belege nicht schräg von der Seite. Der Winkel, in dem Sie das Foto aufnehmen, sollte möglichst steil sein.
- Fotografieren Sie immer nur ein Blatt auf einmal und legen Sie keine weiteren Belegseiten darunter.
- Achten Sie darauf, dass der Beleg vollständig in dem Rahmen zu sehen ist, den das Smartphone einblendet.
- Nachdem Sie das Foto aufgenommen haben, werden Ihnen die automatisch erkannten Papiergrenzen angezeigt. Sollten diese nicht mit dem Original übereinstimmen, korrigieren Sie diese manuell durch Ziehen der Ecken.
- Eine hohe Bildqualität und korrekte Papiergrenzen unterstützt die Beihilfekasse der RVK bei der Verarbeitung der Daten.
- Sollten Sie mit dem Ergebnis nicht zufrieden sein, können Sie ein neues Foto mit der Funktion „Wiederholen“ aufnehmen (Das aktuelle Foto wird nicht gespeichert). Mit der Funktion „Weiter“ können weitere Seiten (Rückseite, weitere Belegseiten) eines Belegs fotografiert werden. Wenn Sie mit dem Ergebnis zufrieden sind und alle Belegseiten fotografiert haben, bestätigen Sie dies.
Unter dem Menüpunkt „Eingereichte Belege“ finden Sie alle von Ihnen über die RVK Beihilfe-App zur Erstattung eingereichten Belege sowie den Stand der Übermittlung an die RVK. Außerdem sehen Sie, wann die Einreichung abgesendet wurde.
- Tippen Sie unter „Eingereichte Belege" auf die gewünschte Einreichung: In die Einreichungsdetails gelangen Sie durch Antippen einer bereits erfassten Einreichung in der Übersicht.
- Unter dem Menüpunkt „Eingereichte Belege“ können Sie sich die eingereichten Belege ansehen. Fotografierte Belege werden als Miniaturansicht dargestellt. Ein Klick auf eine fotografierte Belegseite öffnet das Bild. Sie können es nun heranzoomen. Bei mehrseitigen Belegen erfolgt die Navigation durch alle Bilder durch Wischen nach links und rechts.
Nein. Derzeit noch nicht. Bitte reichen Sie alle Belege mit der Fotofunktion der Beihilfe-App ein.
Ausschließlich in Ihrem digitalen Postfach und dem elektronischen Archiv der Beihilfekasse der RVK.
Sie finden die Fotos in der RVK Beihilfe-App unter dem Menüpunkt „Eingereichte Belege“. Eine Speicherung außerhalb der App oder eine Übertragung an andere Geräte und Speichermedien ist nicht möglich.
Laden Sie die RVK Beihilfe-App erneut auf Ihr Smartphone und registrieren Sie sich ein weiteres Mal.
Das von Ihnen in der App vergebene Passwort wird ausschließlich auf Ihrem Smartphone gespeichert. Anders als bei einem zentral verwalteten Login-Bereich einer Webseite, haben wir keinerlei Zugriff auf Ihre Login-Daten. Aufgrund dieser sicheren Architektur ist es uns nicht möglich, Passwörter zurückzusetzen.
Wir empfehlen Ihnen daher, in diesem Fall die RVK Beihilfe-App noch einmal neu zu laden und eine erneute Registrierung durchzuführen.
Die LiveScan-Funktion hat den großen Vorteil, dass der Beleg von der RVK Beihilfe-App erkannt und das Foto dann automatisch erstellt wird. Sie brauchen somit den Beleg nicht mehr manuell fotografieren (auslösen).
Bitte beachten Sie, dass Sie hierzu die Belege möglichst auf einen dunklen Untergrund platzieren. Bitte achten Sie auch dabei auf eine gute Qualität der Fotos. Rechnungsbelege die nicht lesbar sind, können wir nicht bearbeiten.
Wenn Sie noch Fragen haben, die Sie über die Hilfeseite nicht klären können, erreichen Sie uns über die Kontaktseite.