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Hilfetexte RVK-Beihilfe-App

1. Beihilfeanträge mit der App einreichen - Allgemeines
Wann kann ich die RVK-Beihilfe-App nutzen?

Sie können die RVK-Beihilfe-App nutzen, sofern Sie beihilfeberechtigt sind, Ihr Dienstherr oder Arbeitgeber die RVK mit der Bearbeitung seiner Beihilfeangelegenheiten beauftragt hat und Sie uns bereits aufgrund eines bereits von den RVK bearbeiteten Antrages als beihilfeberechtigte Person bekannt sind.

 
Wann muss ich einen Langantrag stellen und kann die RVK-Beihilfe-App nicht nutzen?

Wenn sich bei einem der genannten Beispiele Änderungen gegenüber ihrer letzten Antragstellung bei den RVK ergeben haben, verwenden Sie bitte den Langantrag. Dies gilt auch für Änderungen bei Ihren berücksichtigungsfähigen Angehörigen. Bitte legen Sie bei Änderungen auch die entsprechende Nachweise bei.

Bitte fragen Sie in Zweifelsfällen bei uns telefonisch nach

Beispiele:

  • Änderung des Familienstandes
  • Änderung der Besoldungs-, Entgelt- oder Vergütungsgruppe
  • Beginn und Ende von Ausbildungsverhältnissen
  • Beginn und Ende von Beschäftigungsverhältnissen
  • Beginn und Ende von Versicherungsverhältnissen (z.B. Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung und umgekehrt, Wechsel innerhalb der gesetzlichen Kranken- versicherung von einer       Familiensicherung in eine eigenständige Versicherung oder Wechsel von einer freiwilligen Versicherung in eine Pflichtversicherung)
  • Abordnung und Versetzung, bei Lehrkräften auch Wechsel der Schule
  • Beginn und Ende von Beurlaubungen oder Elternzeit
    - Beginn und Ende von Teilzeitbeschäftigungen (auch Altersteilzeit)
  • Änderungen beim Umfang von Teilzeitbeschäftigungen (auch Altersteilzeit)
  • Änderungen und/oder Wegfall bei der Zahlung des Familienzuschlags oder vergleichbarer Leistungen
  • Eintritt in den Ruhestand
  • Geburts-, Adoptions-, oder Todesfälle
  • Anderweitige Beihilfeberechtigungen
  • Beginn von Rentenzahlungen
  • Änderungen bei Beitragszuschüssen zur Krankenversicherung, insbesondere bei der Beitrags- entlastung zur Krankenversicherung der Rentner
  • Änderung bei den Einkünften des Ehegatten/eingetragenen Lebenspartners. Beachten Sie hierbei bitte die maßgebliche Einkommensgrenze. Als Einkommen zählen nicht nur Erwerbseinkünfte, sondern auch andere Einkunftsarten.
  • Zusatzversicherungen:

Wenn Sie Aufwendungen geltend machen, die im Ausland entstanden sind, benötigen wir Angaben, ob ein Anspruch auf Leistungen einer Auslandskrankenversicherung besteht. Gegebenenfalls benötigen wir Nachweise über die Höhe der Versicherungsleistung.
Das Gleiche gilt auch für alle anderen Zusatzversicherungen, etwa für Zusatzversicherungen für Zahnersatz, Krankenhaus, Heilpraktiker usw.

Unfälle, Verbrechen oder andere schädigende Ereignisse:

Sofern Aufwendungen aufgrund von Unfällen, Verbrechen oder anderen schädigenden Ereignissen entstanden sind, legen Sie bitte die "Anlage Unfall“ bei.

Wieso kann ich mich nicht registrieren?

Wenn Sie die Registrierung nicht erfolgreich durch­führen können, wiederholen Sie bitte den Schritt und überprüfen Ihre Eingaben. Bei nicht korrekten Angaben schlägt die Registrierung fehl.
Bitte beachten Sie, dass für die Nutzung der RVK-Beihilfe-App eine stabile Internetverbindung nötig ist.
Ferner ist es wichtig, dass Sie Ihre zehnstellige Geschäftspartnernummer korrekt angeben. Sie können diese unter anderem Ihrem Beihilfebescheid entnehmen.

Was darf ich über die RVK-Beihilfe-App einreichen?

Grundsätzlich können sie über die App alle Belege zur Geltendmachung Ihrer Ansprüche einreichen.
Die RVK-Beihilfe-App darf nicht genutzt werden

  • Bei Beantragung von Abschlagszahlungen
  • Bei Erstattung von Pflegeaufwendungen (hier benötigen wir die „Anlage Pflege“, die Sie bitte mit einem Papierantrag einreichen)
  • Bei Dienstunfällen und sonstigen Unfällen (hier benötigen wir die „Anlage Unfall“, die Sie bitte mit einem Papierantrag einreichen)
  • Bei Erstattung von Aufwendungen, die im Ausland entstanden sind (hier benötigen wir die „Anlage Ausland“, die Sie bitte mit einem Papierantrag einreichen)
  • Bei Bestehen vorrangiger Ansprüche auf Leistungen im Krankheitsfall nach anderen Rechtsvorschriften (z. B. gesetzliche Unfall­versicherung, Bundes­entschädigungs­gesetz, Bundes­versorgungs­gesetz)
  • Bei der Geltendmachung des Geburtszuschusses
  • Zur Einreichung von Heil- und Kostenplänen und sonstigen Anfragen
  • Zur Erhebung von Widersprüchen und anderer Einwendungen
  • Wenn bei uns gleichzeitig mehrere Bankverbindungen zu Ihren Beihilfeangelegenheiten gespeichert sind
  • Bei privatversicherten Tarifbeschäftigten mit Beitragszuschuss und Ansprüchen nach dem Beihilferecht NRW (hier benötigen wir die „Anlage Beitragszuschuss TB NRW“, die Sie bitte mit einem Papierantrag einreichen)

Mit der Nutzung der RVK-Beihilfe-App versichert der Nutzer, dass er die vorstehenden Beschränkungen beachtet hat und auch keine Anfrage sonstiger Art mit Hilfe der RVK-Beihilfe-App gestellt wird.

Welche Vorteile habe ich als Nutzer der RVK-Beihilfe-App?

Sie können die Belege schnell und einfach einreichen und sparen Portokosten. Eine Verkürzung der Bearbeitungszeiten ist mit der Nutzung der RVK-Beihilfe-App leider nicht verbunden. Die mit der RVK-Beihilfe-App eingereichten Anträge nehmen den gleichen Bearbeitungsweg wie die auf Papier eingereichten Anträge.

Ich habe eine Vollmacht vom Beihilfeberechtigten und möchte mit der RVK-Beihilfe-App Beihilfe beantragen. Geht das?

Ja. Wenn Sie die Nutzungsbedingungen in Vertretung des Beihilfeberechtigten bestätigen, können Sie auch als Bevollmächtigter mit den Daten des Beihilfeberechtigten über die RVK-Beihilfe-App den Antrag stellen. Bitte beachten Sie, dass die Beihilfe immer auf das Konto überwiesen wird, das in unserem Abrechnungssystem hinterlegt ist. Der Bescheid wird ebenfalls stets an die bei uns hinterlegte Adresse geschickt.

Muss ich mit der RVK-Beihilfe-App auch einen foto­grafierten Beihilfeantrag einreichen?

Nein. Die Zustimmung zu den Nutzungsbedingungen ersetzt das Ausfüllen des Antragsvordruckes.

Kann ich mit der RVK-Beihilfe-App auch Änderungen in den persönlichen Verhältnissen mitteilen?

Änderungen in den persönlichen Verhältnissen bitten wir Sie uns schriftlich. per Briefpost mitzuteilen. Soweit Sie gleichzeitig Aufwendungen geltend machen wollen, verwenden Sie dazu bitte den Langantrag (ausführlichen Antrag), den Sie unter https://www.versorgungskassen.de ausfüllen können.
Den ausgefüllten und unterschriebenen Antrags­vordruck schicken Sie den RVK samt Belegen und eventuell erforderlicher Nachweise (z. B. geänderter Versicherungs­nach­weis) per Briefpost zu.

Erhalte ich weiterhin einen schriftlichen Beihilfebescheid?

Ja. Bis auf weiteres werden Sie Ihren Beihilfebescheid ausschließlich per Briefpost erhalten.

Wenn ich die RVK-Beihilfe-App nutze, kann ich dann weiter­hin Beihilfeanträge per Post einreichen?

Ja. Selbstverständlich haben Sie auch weiterhin die Möglichkeit, Ihren Beihilfeantrag per Briefpost einzureichen. Sie können auch bei jedem Antrag neu entscheiden, ob Sie Ihre Beihilfe per RVK-Beihilfe-App oder per Briefpost beantragen möchten.

Kann ich mehrere Belege mit nur einem Foto einreichen?

Nein. Bitte machen Sie von jedem einzelnen Beleg bzw. bei mehrseitigen Belegen von jeder einzelnen Seite des Belegs ein Foto und fotografieren Sie nicht mehrere Belege auf einmal.

Kann ich die Belege in beliebiger Reihenfolge foto­grafieren?

Sie erleichtern uns in Ihrem Interesse die Bearbeitung Ihres Antrags, wenn Sie die Belege nach Personen sortiert fotografieren (z. B. zuerst alle Aufwendungen des Beihilfeberechtigten, dann die Aufwendungen für das Kind).

Muss ich die per App eingereichten Belege aufbewahren?

Eine Aufbewahrungspflicht besteht aus beihilferechtlicher Sicht nicht, da wir die von Ihnen eingereichten Belege elektronisch archivieren. Wir empfehlen gleichwohl, die Belege zumindest solange aufzubewahren, bis Sie den Beihilfebescheid erhalten haben.

Kann ich auch Belege bei vorrangigen Ansprüchen auf Leistungen im Krankheitsfall nach anderen Rechts­vor­schriften mit der RVK-Beihilfe-App einreichen?

Nein. In diesen Fällen ist die Verwendung des Langantrags (ausführlicher Antrag) erforderlich, den Sie unter https://www.versorgungskassen.de ausfüllen können.
Den ausgefüllten und unterschriebenen Antragsvordruck schicken Sie den RVK samt Belegen und eventuell erforderlicher Nachweise per Briefpost zu.

Kann ich mit der RVK-Beihilfe-App auch einen Heil- und Kostenplan oder eine Anfrage einreichen?

Nein. Die RVK-Beihilfe-App ist hierfür nicht vorgesehen. Deshalb ist die Einreichung eines Heil- und Kostenplans oder einer sonstigen Anfrage auch kraft der Nutzungsbedingungen unzulässig.

Habe ich die Möglichkeit auch die Geburtspauschale mit der RVK-Beihilfe-App zu beantragen?

Nein. Die Geburtspauschale kann nur mit dem Langantrag (ausführlicher Antrag), den Sie unter https://www.versorgungskassen.de ausfüllen können, beantragt werden.
Den ausgefüllten und unterschriebenen Antragsvordruck schicken Sie den RVK mit der Geburtsurkunde per Briefpost zu. Natürlich können Sie diesem Antrag auch noch andere Rechnungsbelege beifügen.

Kann ich über die RVK-Beihilfe-App den Bearbeitungsstatus meines Antrages verfolgen?

Nein, der Bearbeitungsstatus kann nicht über die RVK-Beihilfe-App nachverfolgt werden. Allerdings erhalten Sie eine Bestätigung innerhalb der RVK-Beihilfe-App, dass Sie die Belege erfolgreich an die RVK versandt haben.

Wo erhalte ich Unterstützung für die RVK-Beihilfe-App?

Die häufigsten Fragen haben wir auf dieser Hilfeseite für Sie zusammengestellt.
Sollten Sie darüber hinaus noch Fragen oder Probleme haben, können Sie sich gerne direkt an uns wenden. Hierzu haben wir eine eigene Kontaktseite für Sie eingerichtet.



 
Mit welchen Smartphones und Betriebssystemen kann ich die RVK-Beihilfe-App herunterladen und nutzen?

Android: Die RVK-Beihilfe-App unterstützt Smartphones mit Android ab der Version 10

iOS: Die RVK-Beihilfe-App funktioniert mit iOS-Betriebssystemen ab der Version 12.0

Darüber hinaus muss die Kamera Ihres Smartphones über eine Auflösung von mindestens 5 Megapixeln verfügen.

Hinweis:
Die RVK garantiert den Support der RVK-Beihilfe-App mit IOS Betriebssystem ab der Version 13.0. Bei Android mit Betriebssystem ab der Version 10.

Ist es möglich, die RVK-Beihilfe-App aus einem aus­ländischen App-Store herunterzuladen?

Wir bieten die RVK-Beihilfe-App derzeit ausschließlich im deutschen App-Store an.

Kann ich mehrere Geschäftspartnernummern in der RVK-Beihilfe-App registrieren?

Nein. Sie können sich nur mit einer Geschäftspartnernummer in der RVK-Beihilfe-App registrieren. Wenn Sie eine weitere Geschäftspartnernummer registrieren möchten, müssen Sie die RVK-Beihilfe-App auf ein weiteres kompatibles Endgerät laden.

Ich habe meinen Namen geändert (z. B. wegen Ehe­schließung). Was ist bei der Registrierung zu beachten?

Teilen Sie uns bitte zunächst Ihren neuen Namen schriftlich auf dem Postweg mit. Werden gleichzeitig Aufwendungen geltend gemacht,  benutzen Sie bitte den Langantrag (ausführlicher Antrag), den Sie unter https://www.versorgungskassen.de ausfüllen können. Nach der Bekanntgabe kann es dann einige Tage in Anspruch nehmen, bis Sie sich auch in der RVK-Beihilfe-App mit dem neuen Namen registrieren können, nachdem Sie die bisherige App gelöscht haben. Leider gehen dabei alle bisher gespeicherten Daten verloren.
Es ist nicht möglich, den Namen in der RVK-Beihilfe-App nach einmal erfolgter Registrierung nachträglich zu ändern.

Wieso wird die RVK-Beihilfe-App bei der Suche im Appstore auf meinem Tablet nicht angezeigt?

Grundsätzlich wurde die App in einer Smartphone optimierten Version entwickelt.

 
3. Handhabung der RVK-Beihilfe-App und technische Fragen
Wo reiche ich die Belege innerhalb der RVK-Beihilfe-App ein?

Unter dem Menüpunkt „Belege einreichen“ besteht die Möglichkeit, die Belege zu fotografieren und im Anschluss an die RVK zu übermitteln.

Wie reiche ich mehrere Belege bzw. Belege mit mehreren Seiten gleichzeitig ein?

Wenn Sie mehrere Belege oder Belege mit mehreren Seiten gleichzeitig an uns senden möchten, fassen Sie diese bitte in einer einzigen Einreichung zusammen. Nachdem eine Belegseite fotografiert wurde, können Sie weitere Seiten dieses Beleges hinzufügen (angezeigter Menüpunkt „Seite hinzufügen“) oder mitteilen, dass der Beleg vollständig erfasst wurde (angezeigter Menüpunkt „Beleg vollständig erfasst“). Um einer Einreichung weitere Belege hinzuzufügen, drücken Sie einfach auf das Plus-Symbol oder den Button „Beleg hinzufügen“. Nun können Sie einen weiteren Beleg fotografieren.
Drücken Sie den Button "Alles einreichen" bitte erst, nachdem Sie alle Belege erfasst haben. Dieses Verfahren gilt auch, wenn Sie sowohl Ihre eigenen Belege als auch die Ihrer Familienmitglieder gleichzeitig einreichen.

Anleitung zum Einreichen mehrerer Belege

Ist es möglich, Belege mit der RVK-Beihilfe-App zu erfassen und zu sammeln, ohne Sie direkt einzureichen und damit einen Antrag zu stellen?

Grundsätzlich ist es möglich, die Belege zu erfassen und zu sammeln, ohne sie direkt einzureichen. Die RVK-Beihilfe-App speichert die erfassten Belege und sie werden auch nicht automatisch nach einer gewissen Zeit gelöscht. Allerdings ist die RVK-Beihilfe-App dafür nicht vorgesehen. Wir können daher nicht gewährleisten, dass die Belege durch ein Update oder ähnliches nicht doch gelöscht werden.

Kann ich die Belege nach der Einreichung vernichten?

Generell empfehlen wir die Belege solange aufzubewahren, bis Sie den Beihilfebescheid erhalten haben.

Wie kann ich einzelne Seiten vor der Einreichung löschen?

Vor der Einreichung sehen Sie alle erfassten Belege in einer Übersicht. Wenn Sie eine Seite löschen möchten, drücken Sie auf die Miniaturansicht der Seite. Die Seite öffnet sich und über das Papierkorb-Symbol oben rechts kann die einzelne Seite nach Bestätigung gelöscht werden.

Wie kann ich komplette Belege vor der Einreichung löschen?

Android: Vor der Einreichung sehen Sie alle erfassten Belege in einer Übersicht. Wenn Sie einen Beleg löschen möchten, drücken Sie bitte etwas länger auf die Überschrift (z.B. 1. Beleg). Daraufhin erscheint oben rechts das Papierkorb-Symbol. Nach Bestätigung durch den Button „Löschen“ wird der komplette Beleg gelöscht.
iOS: Vor der Einreichung sehen Sie alle erfassten Belege in einer Übersicht. Oben rechts auf dem Bildschirm gibt es den Button „Bearbeiten“. Drücken Sie auf diesen. Anschließend können Sie die Belege markieren, welche Sie löschen möchten. Um den Vorgang abzuschließen, drücken Sie den Button „Löschen“.

In der App meiner privaten Krankenversicherung besteht die Möglichkeit, die auf den Belegen aufgedruckten Bar­codes zu scannen. Gibt es diese Funktion in der RVK-Beihilfe-App auch?

Nein. Die Barcodes werden statt der Belegdaten gelesen, sollten sie vorhanden sein. Daher können alle Belege per Fotofunktion eingereicht werden.

Wo werden die Fotos der eingereichten Belege ge­speichert?

Die Fotos werden ausschließlich in der RVK-Beihilfe-App und bei den RVK im elektronischen Archiv gespeichert. Sie finden die Fotos in der RVK-Beihilfe-App unter dem Menüpunkt “Eingereichte Belege“. Eine Speicherung außerhalb der RVK-Beihilfe-App oder eine Übertragung an andere Geräte und Speichermedien ist nicht möglich.

Wie kann ich die Qualität der Fotos verbessern?
  • Glätten Sie etwaige Knicke im Papier.
  • Achten Sie darauf, dass die Papierränder einen möglichst hohen Kontrast zum Untergrund aufweisen. Verwenden sie also am besten einen dunklen Untergrund.
  • Achten Sie darauf, dass das Dokument gleichmäßig und ohne Schatten ausgeleuchtet wird.
  • Fotografieren Sie die Belege nicht schräg von der Seite. Der Winkel, in dem Sie das Foto aufnehmen, sollte möglichst steil sein.
  • Fotografieren Sie immer nur ein Blatt auf einmal und legen Sie keine weiteren Belegseiten darunter.
  • Achten Sie darauf, dass der Beleg vollständig in dem Rahmen zu sehen ist, den das Smartphone einblendet.
  • Nachdem Sie das Foto aufgenommen haben, werden Ihnen die automatisch erkannten Papiergrenzen angezeigt. Sollten diese nicht mit dem Original übereinstimmen, korrigieren Sie diese manuell durch Ziehen der Ecken.
  • Eine hohe Bildqualität und korrekte Papiergrenzen unterstützen die RVK bei der Verarbeitung der Daten. Sollten Sie mit dem Ergebnis nicht zufrieden sein, können Sie ein neues Foto mit der Funktion „Wiederholen“ aufnehmen (Das aktuelle Foto wird nicht gespeichert). Mit der Funktion „Weiter“ können weitere Seiten (Rückseite, weitere Belegseiten) eines Belegs fotografiert werden. Wenn Sie mit dem Ergebnis zufrieden sind und alle Belegseiten fotografiert haben, bestätigen Sie dies.
Wie gelange ich zur Belegübersicht?

Unter dem Menüpunkt „Eingereichte Belege“ finden Sie alle von Ihnen über die RVK-Beihilfe-App zur Erstattung eingereichten Belege sowie den Stand der Übermittlung an die RVK. Außerdem sehen Sie, wann die Einreichung abgesendet wurde.

Wo kann ich die Einreichungsdetails einsehen?

In die Einreichungsdetails gelangen Sie durch Antippen einer bereits erfassten Einreichung in der Übersicht.
Unter dem Menüpunkt „Eingereichte Belege“ können Sie sich die eingereichten Belege ansehen. Fotografierte Belege werden als Miniaturansicht dargestellt. Ein Klick auf eine fotografierte Belegseite öffnet das Bild. Sie können es nun heranzoomen. Bei mehrseitigen Belegen erfolgt die Navigation durch alle Bilder durch Wischen nach links und rechts.

Ich habe mein Passwort vergessen. Was kann ich tun?

Das von Ihnen in der RVK-Beihilfe-App vergebene Passwort wird ausschließlich auf Ihrem Smartphone gespeichert. Anders als bei einem zentral verwalteten Login-Bereich einer Webseite, haben wir keinerlei Zugriff auf Ihre Login-Daten. Aufgrund dieser sicheren Architektur ist es uns nicht möglich, Passwörter zurückzusetzen.
Sie müssen in diesem Fall die RVK-Beihilfe-App noch einmal neu zu laden und eine erneute Registrierung durchzuführen. Die in der RVK-Beihilfe-App gespeicherten Fotos der bisherigen Einreichungen werden dabei gelöscht.