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Pensionsrückstellungen

Die Heubeck AG in Köln berechnet für die Rheinischen Versorgungskassen die Pensionsrückstellungen zum jeweiligen Bilanzstichtag auf Basis der bei den RVK vorliegenden Daten. Hierbei wird die künftige Leistungshöhe an Pensionäre und Hinterbliebene ermittelt und die Wahrscheinlichkeit für den Eintritt des Versorgungsfalls bewertet. Dies erfolgt anhand der biometrischen Rechnungsgrundlagen, wie z. B. der versicherungsmathematisch fundierten Annahmen zu Sterblichkeiten, und der Richttafeln 2018 G von Prof. Klaus Heubeck.

Die Berechnungen zum Bilanzstichtag enthalten auch von der Heubeck AG auf Basis des jeweiligen Stichtagsbestands erstellte Vorausberechnungen für bis zu zehn Jahren, die aber keine Bestandsveränderungen und keine nicht zum Stichtag bereits feststehende Besoldungserhöhungen berücksichtigen. Insoweit sind die Prognoseergebnisse lediglich eine Orientierungsgröße.

Folgende Sondereffekte können in der Regel zu Abweichungen zwischen der stichtagsbezogenen Berechnung der Pensionsrückstellungen und der auf ihr basierenden Vorausberechnungen führen:

  • Bestandsveränderungen z. B. infolge Beförderungen, vorzeitigem Ruhestand (Dienstunfähigkeit) 
  • Besoldungserhöhungen (eventuell auch mit Rückwirkung)
  • Zu-/Abgänge von Aktiven, bei denen Aspekte der Versorgungslastenteilung zu beachten sind
  • Neubewertung versicherungsmathematischer Parameter (z. B. Pflegekosten in der Beihilfe)