Newsletter 05-2021 - Rheinische Versorgungskassen
Sollte dieser Newsletter in Ihrem E-Mail-Programm nicht korrekt angezeigt werden, können Sie ihn hier im Browser lesen.
Newsletter 05-2021 - Rheinische Versorgungskassen |
|
Guten Tag, Versicherungsnachweis über die Anwartschaften 2020Die Rheinische Zusatzversorgungskasse (RZVK) wird in diesem Jahr ab dem 15. November mit dem Versand der Versicherungsnachweise über die Anwartschaften auf betriebliche Altersversorgung für das Jahr 2020 beginnen. Dem Versicherungsnachweis können Sie die bis zum Ende des Jahres 2020 erworbene monatliche Anwartschaft auf Altersrente entnehmen. Weitere ergänzende Informationen finden Sie unter Anwartschaftsmitteilung. Beihilfe beantragen – aber richtig!Das Beihilfenrecht ist kompliziert und regelmäßigen Änderungen unterworfen. Mit dem neuen Praxisleitfaden Rheinland-Pfalz möchte die Beihilfekasse der Rheinischen Versorgungskassen Ihnen für das Rechtsgebiet Rheinland-Pfalz eine praxisnahe Orientierung geben. Der Praxisleitfaden soll Sie sensibilisieren, dass es zu Leistungsunterschieden gegenüber der privaten Krankenversicherung kommen kann, die sich auf die Beihilfe auswirken können. Bitte beachten Sie, dass diesem Praxisleitfaden die Rechtslage des Landes Rheinland-Pfalz vom 01.07.2021 zu Grunde liegt. Für das Rechtsgebiet Nordrhein-Westfalen gibt es einen entsprechenden Praxisleitfaden mit der weiterhin gültigen Rechtslage vom 01.01.2020. Link zum PraxisleitfadenÄnderung der Beihilfenverordnung Rheinland-PfalzDie Beihilfenverordnung Rheinland-Pfalz ist mit der Fünften Landesverordnung zur Änderung der Beihilfenverordnung Rheinland-Pfalz vom 3. Mai 2021 (GVBl. S. 309) geändert worden. Der Übersicht unter www.versorgungskassen.de/beihilfen/infos-zum-beihilfenrecht/rheinland-pfalz/aktuelles/juli-2021.html können Sie die wesentlichen Änderungen entnehmen. |
|
HerausgeberRheinische Versorgungskassen |
Wenn Sie in Zukunft den Newsletter nicht mehr erhalten möchten, können Sie den Newsletter hier abbestellen.