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Zum 1. Januar 2024 haben mehrere Krankenkassen ihren Zusatzbeitragssatz geändert. Diese Änderung muss die Rheinische Zusatzversorgungskasse gemäß § 248 S. 3 SGB V zum 1. März 2024 umsetzen.
Ein Wechsel zwischen den Förderwegen Riesterrente und Entgeltumwandlung ist jederzeit kostenlos und ohne Gesundheitsprüfung möglich. Sie sollten sich für den Förderweg entscheiden, der sich als günstiger erweist.