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Durch die Tarifeinigung der Tarifvertragsparteien vom 25. Oktober 2020 steigen die Tabellenentgelte des TVöD ab dem 1. April 2021 um weitere 1,4 Prozent, mindestens um 50 Euro. Dies hat Auswirkungen für die Grenzwerte der zusätzlichen Umlage gemäß § 76 der Satzung, § 38 ATV-K.