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Wie wird die Betriebsrente besteuert?

Die Besteuerung der Rentenleistungen richtet sich danach, wie die Aufwendungen, also die Beiträge und Umlagen, in der Anwartschaftsphase steuerlich behandelt worden sind. Grundsätzlich gilt: Sind die Beiträge und Umlagen in der Anwartschaftsphase steuerlich gefördert worden, sind die darauf beruhenden Rentenleistungen voll zu versteuern (§ 22 Nr. 5 Satz 1 Einkommensteuergesetz). Wurde keine steuerliche Förderung in Anspruch genommen, sind die Umlagen und Beiträge also individuell vom Beschäftigten oder pauschal vom Arbeitgeber versteuert worden, sind die daraus resultierenden Rentenleistungen nur mit dem Ertragsanteil zu versteuern (§ 22 Nr. 5 Satz 2 Buchstabe a in Verbindung mit § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb Einkommensteuergesetz).

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