Wir möchten unseren Internet-Auftritt für Sie weiter optimieren und nutzen deshalb Cookies und das Analyse-Programm Piwik. Mit Ihrer Zustimmung dazu helfen Sie uns, den Webauftritt für die Besucher zu verbessern. Vielen Dank dafür!
zustimmen
Zu unserer Datenschutzerklärung gelangen Sie mit dem Klick [Weiterlesen]
schließen

Was versteht man unter nachgelagerter Besteuerung?

Bei der nachgelagerten Besteuerung sind die Beitragszahlungen während der Anwartschaftsphase steuerlich gefördert. Dies kann über eine Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 63 (oder ab 2008 auch über § 3 Nr. 56) Einkommensteuergesetz geschehen oder über die steuerliche Förderung nach §§ 10a, 79 ff. Einkommensteuergesetz (Riesterförderung). Dafür sind die aus diesen Beiträgen resultierenden Rentenleistungen voll zu versteuern (§ 22 Nr. 5 Satz 1 Einkommensteuergesetz).

Zurück