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Mit unserer Internet-Nachricht vom 2. November 2020 hatten wir Sie u.a. darüber informiert, dass der Tarifvertrag zur Regelung der Kurzarbeit im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (TV COVID) vom 30. März 2020 bis zum 31. Dezember 2021 verlängert worden ist.