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Erläuterungen zur Berechnung einer Anwartschaft auf betriebliche Altersversorgung aus der Freiwilligen Versicherung (Tarif 2002)

Anhand des folgenden Beispiels möchten wir Ihnen die Nachvollziehbarkeit Ihrer Berechnung erleichtern:

Der Versicherte, Herr Mustermann, geboren am 01.06.1972, hat eine Freiwillige Versicherung im Tarif 2002 abgeschlossen, in der er Hinterbliebenen-4 und Erwerbsminderungsversorgung4 mitversichert hat. Im Jahr 2019 zahlt er 600 € an die Zusatzversorgungskasse.

Beispiel freiwillige Versicherung – Tarif 2002 (Zusatzrente):

Zunächst ist der Jahresbeitrag ins Verhältnis zum Regelbeitrag1 in Höhe von 480 € zu setten:

600 Euro : 480 Euro (Referenzentgelt1) = 1,25

Anschließend sind die Versorgungspunkte1 zu ermitteln, indem das Ergebnis mit dem entsprechenden Altersfaktor2 des selben Jahres - siehe nachfolgende Altersfaktorentabelle – multipliziert wird:

1,25 x 1,2 (Altersfaktor2) = 1,50 Versorgungspunkte (VP1)

Die Anwartschaften in der Freiwilligen Versicherung betragen 75 % aus diesen Versorgungspunkten.

Die monatliche Anwartschaft für das abgelaufene Jahr ermittelt sich abschließend durch Multiplikation der ermittelten Versorgungspunkte1 mit dem Messbetrag3:

Anwartschaft = 1,50 VP x 4 € (Messbetrag 3) x 75 % = 4,50 Euro monatlich

Der Versicherte hat für das Jahr 2019 eine Anwartschaft auf Altersrente aus der Freiwilligen Versicherung – Tarif 2002 (Zusatzrente) in Höhe von 4,50 Euro monatlich erworben.

Hinweise:

¹ Die Anzahl der Versorgungspunkte für freiwillige Beiträge für ein Kalenderjahr ergibt sich, in dem der freiwillige Beitrag durch den Regelbeitrag (= 480 Euro) geteilt und mit dem festgelegten Altersfaktor multipliziert wird.
2 Altersfaktorentabelle für die Freiwillige Versicherung (Tarif 2002)

Altersfaktorentabelle Tarif 2002

Alter

Alters-
faktor

Alter

Alters-
faktor

Alter

Alters-
faktor

Alter

Alters-
faktor

17

3,1

29

2,1

41

1,5

53

1,0

18

3,0

30

2,0

42

1,4

54

1,0

19

2,9

31

2,0

43

1,4

55

1,0

20

2,8

32

1,9

44

1,3

56

1,0

21

2,7

33

1,9

45

1,3

57

0,9

22

2,6

34

1,8

46

1,3

58

0,9

23

2,5

35

1,7

47

1,2

59

0,9

24

2,4

36

1,7

48

1,2

60

0,9

25

2,4

37

1,6

49

1,2

61

0,9

26

2,3

38

1,6

50

1,1

62

0,8

27

2,2

39

1,6

51

1,1

63

0,8

28

2,2

40

1,5

52

1,1

64 und älter

0,8


Als Alter gilt die Differenz zwischen dem jeweiligen Kalenderjahr und dem Geburtsjahr versicherten Person.
3Der Messbetrag gibt den Wert eines Versorgungspunktes wieder. Er beträgt 4 Euro.
4 Soweit auf die Mitversicherung von Hinterbliebenenversorgung verzichtet wurde, werden im Tarif 2002 die für diese Beiträge ermittelten Versorgungspunkte für männliche Versicherte um 15 v. H. und für weibliche Versicherte um 3 v. H. erhöht. Wurde die Erwerbsminderungsversorgung ausgeschlossen, erhöhen sich die Versorgungspunkte für diese Beiträge bis zum Alter 45 um 8 v. H.. Der Erhöhungssatz vermindert sich für jedes weitere Lebensjahr jeweils um 0,4 v. H..