Zwischen welchen Zusatzversorgungseinrichtungen können Überleitungen durchgeführt werden?
Überleitungen können zwischen den Zusatzversorgungseinrichtungen durchgeführt werden, die entsprechende Vereinbarungen getroffen haben.
Die Zusatzversorgungskassen des öffentlichen und kirchlichen Dienstes haben im Jahre 2005 die Überleitung unter Berücksichtigung der zum 01.01.2002 eingetretenen Rechtsänderung neu geregelt. Danach ist zu unterscheiden zwischen den der Arbeitsgemeinschaft kommunale und kirchliche Altersversorgung (AKA) e. V. angehörenden Zusatzversorgungskassen und der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL).
Wir haben für Sie eine Übersicht der Zusatzversorgungseinrichtungen (ZVE) des öffentlichen und kirchlichen Dienstes zusammengestellt.