Wer kann einen Antrag auf Überleitung stellen?
Antragsberechtigt sind Versicherte. Im Falle des Todes kann die Überleitung auch auf Antrag von rentenberechtigten Hinterbliebenen nachgeholt werden.
Antragsberechtigt sind Versicherte. Im Falle des Todes kann die Überleitung auch auf Antrag von rentenberechtigten Hinterbliebenen nachgeholt werden.