Muss ich auch einen Antrag auf Überleitung stellen, wenn mein vorheriger Arbeitgeber Mitglied der RZVK ist?
Waren Sie vorher bei einem Mitglied der RZVK beschäftigt und besteht bzw. bestand bereits eine Pflichtversicherung bei der RZVK, wird die neue Versicherung unter der bisherigen Versicherungsnummer fortgeführt. Ein Antrag auf Überleitung muss daher nicht gestellt werden.