Findet eine Überleitung (Anerkennung von Versicherungszeiten) mit der VBL statt?
Mit der VBL wurde eine gesonderte Vereinbarung getroffen. Danach erfolgt keine Übertragung von Versorgungspunkten und Versicherungszeiten, sondern lediglich die gegenseitige Anerkennung von Versicherungszeiten für die Wartezeiterfüllung (60 Monate für einen Anspruch auf Betriebsrente, 120 Monate als Voraussetzung für Bonuspunkte).
Die erworbenen Versorgungspunkte verbleiben bei der jeweiligen Kasse und im Rentenfall zahlt jede Kasse den bei ihr erworbenen Rententeil an die versicherte Person aus.