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Erfolgt eine Überleitung, wenn ich zeitgleich Pflichtversicherungen bei mehreren Zusatzversorgungseinrichtungen habe?

Bestehen gleichzeitig mehrere Pflichtversicherungen bei unterschiedlichen Zusatzversorgungseinrichtungen des öffentlichen oder kirchlichen Dienstes, erfolgt eine Überleitung erst dann, wenn eine der Versicherungen oder die Pflichtversicherung bei einer Zusatzversorgungseinrichtung geendet hat.

Wenn die Pflichtversicherungen gleichzeitig enden, können Sie selbst entscheiden, bei welcher Zusatzversorgungseinrichtung Sie den Antrag auf Überleitung stellen möchten.

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