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Wie sicher ist meine Betriebsrente?

Die Betriebsrente wird auf der Grundlage des Altersvorsorgetarifvertrages nach den Vorgaben des Betriebsrentengesetzes geleistet. Die RZVK wirtschaftet selbständig. Sie erstellt eine jährliche Bilanz, die der Prüfung durch ein unabhängiges Wirtschaftsprüfungsunternehmen unterliegt und durch das Gremium der Zusatzversorgungskasse, den Kassenausschuss, festgestellt wird. Der Kassenausschuss ist Beschlussorgan und setzt sich aus fünf stimmberechtigten Arbeitnehmer- und sechs stimmberechtigten Arbeitgebervertretern zusammen.

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