Erhalten meine Hinterbliebenen auch eine Rente?
Im Todesfall wird an die Ehepartnerin bzw. den Ehepartner, gegebenenfalls an die Partnerin bzw. den Partner aus einer eingetragen Lebenspartnerschaft eine Hinterbliebenenrente gezahlt. Eheliche Kinder oder diesen Gleichgestellten haben grundsätzlich bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres einen Anspruch auf Waisenrente.
Auch für die Gewährung der Hinterbliebenenrente ist Grundlage der Rentenanspruch beim gesetzlichen Rentenversicherungsträger. Diesem Anspruch entsprechend werden Art, Höhe und Dauer der Betriebsrente für Hinterbliebene ermittelt.