Ab wann habe ich Anspruch auf meine Betriebsrente?
Als Ergänzung zu Ihrer Rente von der Deutschen Rentenversicherung wird die Betriebsrente - bei erfüllter Wartezeit - ab dem Zeitpunkt gewährt, zu dem ein Anspruch auf Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung besteht.