Weitergeltung der bisherigen Beitragssätze in der Rentenversicherung in 2014
Bereich: Zusatzversorgung
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat mit Bekanntmachung vom 19. Dezember 2013, veröffentlicht am 20. Dezember 2013 (BGBl. Teil I, S. 4313), die Weitergeltung der Beitragssätze in der Rentenversicherung in der bisherigen Höhe bekannt gemacht.
Damit beträgt auch im Jahr 2014 der Beitragssatz in der allgemeinen Rentenversicherung 18,9 % und der in der knappschaftlichen Rentenversicherung 25,1 %.
Die Bekanntmachung erfolgte im Vorgriff auf das im Koalitionsvertrag der Regierungsparteien verabredete und noch zu erlassende Gesetz zur Festsetzung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung für das Jahr 2014 (Beitragssatzgesetz 2014; BT-Drucksache 18/187).