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Vorübergehende Einstellung des Überleitungsverkehrs

Bereich: Zusatzversorgung

Da im Geschäftsbereich Zusatzversorgung der Rheinischen Versorgungskassen in absehbarer Zeit die bestehenden IT-Verfahren abgelöst werden, können für einen gewissen Zeitraum keine Überleitungen mit anderen Zusatzversorgungs­einrichtungen mehr durchgeführt werden. Ein genauer Zeitpunkt, zu dem der Überleitungsverkehr wieder aufgenommen werden kann, lässt sich heute noch nicht sicher vorhersagen. Es ist aber zu erwarten, dass dies nicht vor dem 3. Quartal 2018 der Fall sein wird. Die Abarbeitung der aufgelaufenen Überleitungsvorgänge erfolgt nach dem Ende der Umstellungsphase.

Nachteile für hiervon betroffene Versicherte entstehen hierdurch nicht.

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