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Vorläufige Werte und Zahlen in der Zusatzversorgung

Bereich: Zusatzversorgung

Wir haben für Sie die maßgeblichen Werte und Zahlen des Jahres 2020 in einer Übersicht zusammengestellt. Die genannten Rechengrößen der Sozialversicherung für 2020 sind zunächst vorläufig, da die im Entwurf vorgelegten Grenzbeträge noch der Zustimmung durch den Bundesrat bedürfen.

Durch die Tarifeinigung der Tarifvertragsparteien vom 18. April 2018 steigen die Tabellenentgelte des TVöD ab dem 01. März 2020 um weitere 1,06 Prozent. Dies hat Auswirkungen auf die Grenzwerte der zusätzlichen Umlage gemäß §§ 76 der Satzung, 38 ATV-K.

Der neue Grenzwert nach der vereinbarten Lohnsteigerung ermittelt sich wie folgt:

  • Erhöhung des Tabellenentgelts der Entgeltgruppe 15 Stufe 6 TVöD/VKA ab 01.03.2020 auf 6.921,06 Euro
  • multipliziert mit Faktor 1,133, ergibt
  • ab 01.03.2020 (zunächst bis zum 31.08.2020 - Laufzeit Tarifabschluss -) 7.841,56 Euro
  • sowie 11.901,92 Euro im Monat der Jahressonderzahlung 2020
  • Sollten sich für die Zeit nach dem 31.08.2020 (bis zum 31.12.2020) Änderungen bei den Tabellenentgelten ergeben, werden die vorgenannten Werte angepasst.

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