Unverbindlichkeit der Startgutschriften für die rentenfernen Versicherten
Bereich: Zusatzversorgung
Mit unserer Nachricht vom 17. März 2016 haben wir Sie bereits darüber informiert, dass der Bundesgerichtshof die Regelung zu den Startgutschriften für rentenferne Versicherte nach dem Vergleichsmodell für unwirksam erklärt hat.
Ergänzend teilen wir Ihnen hierzu noch mit, dass von der Rheinischen Zusatzversorgungskasse die Unverbindlichkeit der bisherigen, für die rentenfernen Versicherten erteilten Startgutschriften ausdrücklich anerkannt wird.