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Unser Rundschreiben ZVK 03/2017 zur Jahresmeldung

Bereich: Zusatzversorgung

Aus gegebenem Anlass möchten wir Sie darüber in Kenntnis setzen, dass die Jahresmeldungen, die wir bereits vor dem Versand unseres Rundschreibens ZVK 03/2017 erhalten haben, der RZVK nicht nochmals zugeleitet werden müssen. Auch diese Jahresmeldungen können im neuen IT-Fachverfahren bearbeitet werden.

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