Unser Rundschreiben ZVK 03/2017 zur Jahresmeldung
Bereich: Zusatzversorgung
Aus gegebenem Anlass möchten wir Sie darüber in Kenntnis setzen, dass die Jahresmeldungen, die wir bereits vor dem Versand unseres Rundschreibens ZVK 03/2017 erhalten haben, der RZVK nicht nochmals zugeleitet werden müssen. Auch diese Jahresmeldungen können im neuen IT-Fachverfahren bearbeitet werden.