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Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2020

Bereich: Zusatzversorgung

Auf unserer Internetseite haben wir Ihnen mit der Nachricht vom 26.09.2019 die maßgeblichen Werte und Zahlen 2020 in der Zusatzversorgung bekannt gegeben.

Die dort genannten Rechengrößen der Sozialversicherung 2020 sind nunmehr verbindlich, nachdem am 20.12 2019 die Verordnung vom 17.12 2019 über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung (Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung) im Bundesgesetzblatt (BGBl. I Seite 2848) verkündet worden ist. Es haben sich keine Änderungen gegenüber den in unserer Nachricht vom 26.09.2019 genannten Werten ergeben.

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