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Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2019

Bereich: Zusatzversorgung

Auf unserer Internetseite haben wir Ihnen mit der Nachricht vom 08.10.2018 die maßgeblichen Werte und Zahlen 2019 in der Zusatzversorgung bekannt gegeben. Die dort genannten Rechengrößen der Sozialversicherung 2019 sind nunmehr verbindlich, nachdem am 04.12 2018 die Verordnung vom 27. November 2018 über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung (Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung) im Bundesgesetzblatt (BGBl. I Seite 2024) verkündet worden ist. Es haben sich keine Änderungen gegenüber den in unserer Nachricht vom 08.10.2018 genannten Werten ergeben.

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