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Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2018

Bereich: Zusatzversorgung

Auf unserer Internetseite haben wir Ihnen mit der Nachricht vom 10.10.2017 die maßgeblichen Werte und Zahlen 2018 in der Zusatzversorgung bekannt gegeben. Die genannten Rechengrößen der Sozialversicherung 2018 sind nunmehr verbindlich, nachdem am 24. November 2017 die Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2018 (Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2018) vom 16. November 2017 im Bundesgesetzblatt (BGBl I S. 3778) verkündet worden ist. Es haben sich keine Änderungen gegenüber den in unserer Nachricht vom 10.10.2017 genannten Werten ergeben.

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