Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2015
Bereich: Zusatzversorgung
Mit Rundschreiben der RZVK 06/2014 (Ziffer 5) wurden Ihnen die maßgeblichen Werte und Zahlen 2015 in der Zusatzversorgung bekannt gegeben. Die dort genannten Rechengrößen der Sozialversicherung 2015 sind nunmehr verbindlich, da der Bundesrat am 28. November 2014 nach vorangegangenem Beschluss der Bundesregierung dem Referentenentwurf zur Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2015 zugestimmt hat. Änderungen zur Entwurfsfassung haben sich nicht ergeben. Die Verordnung tritt am 01. Januar 2015 in Kraft.