Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2026
Bereich: Zusatzversorgung
Auf unserer Internetseite haben wir Ihnen mit der Nachricht vom 3. November 2025 die maßgeblichen (vorläufigen) Werte und Zahlen 2026 in der Zusatzversorgung bekannt gegeben.
Die dort genannten Rechengrößen in der Sozialversicherung für das Jahr 2026 sind nunmehr verbindlich, nachdem das Verordnungsverfahren abgeschlossen und die Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2026 im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2025 Teil I Nr. 278 veröffentlicht worden ist. Es haben sich keine Änderungen gegenüber den in unserer Nachricht vom 3. November 2025 genannten Werten ergeben.