Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2023
Bereich: Zusatzversorgung
Auf unserer Internetseite haben wir Ihnen mit der Nachricht vom 7. November 2022 die maßgeblichen (vorläufigen) Werte und Zahlen 2023 in der Zusatzversorgung bekannt gegeben.
Die dort genannten Rechengrößen in der Sozialversicherung für das Jahr 2023 sind nunmehr verbindlich, nachdem das Verordnungsverfahren abgeschlossen und die Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2023 im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 47 (BGBl. I 2022 Seite 2128 f.) veröffentlicht worden ist. Es haben sich keine Änderungen gegenüber den in unserer Nachricht vom 7. November 2022 genannten Werten ergeben.