Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2021
Bereich: Zusatzversorgung
Auf unserer Internetseite haben wir Ihnen mit der Nachricht vom 25.09.2020 die maßgeblichen Werte und Zahlen 2021 in der Zusatzversorgung bekannt gegeben.
Die dort genannten Rechengrößen der Sozialversicherung 2021 sind nunmehr verbindlich, nachdem das Verordnungsverfahren abgeschlossen und die Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung im Bundesgesetzblatt (BGBl. 2020 Seite 2612. ff.) veröffentlicht worden ist.
Es haben sich keine Änderungen gegenüber den in unserer Nachricht vom 25.09.2020 genannten Werten ergeben.