Rentenerhöhung zum 1. Juli 2022
Bereich: Zusatzversorgung
Die Betriebsrenten aus der Pflichtversicherung und die Renten aus der Freiwilligen Versicherung der Rheinischen Zusatzversorgungskasse werden zum 1. Juli 2022 um ein Prozent des bisherigen Betrags erhöht.
Gemäß dem von Bundestag und Bundesrat beschlossenen Gesetz zur Rentenanpassung 2022 werden auch die gesetzlichen Renten ab Juli steigen.