Wir möchten unseren Internet-Auftritt für Sie weiter optimieren und nutzen deshalb Cookies und das Analyse-Programm Piwik. Mit Ihrer Zustimmung dazu helfen Sie uns, den Webauftritt für die Besucher zu verbessern. Vielen Dank dafür!
zustimmen
Zu unserer Datenschutzerklärung gelangen Sie mit dem Klick [Weiterlesen]
schließen

Neue Grenzbeträge für die zusätzliche Umlage

Bereich: Zusatzversorgung

Durch die Tarifeinigung der Tarifvertragsparteien vom 01. April 2014 in Potsdam steigen die Tabellenentgelte des TVöD ab März 2014 um 3,0 % und ab März 2015 um weitere 2,4 %. Diese Beschlüsse haben auch Folgewirkungen auf die Grenzwerte für die zusätzliche Umlage gemäß §§ 76 der Satzung, 38 ATV-K (siehe Rundschreiben der RZVK 03/2014, Ziffer 4). Es ergeben sich folgende Grenzbeträge (Tarifgebiet West):

Grenzwert: Entgeltgruppe 15 Stufe 6 TVöD/VKA

Zeitraum Monatlicher Grenzbetrag Grenzbetrag im Monat der Jahressonderzahlung
01.08.2013 - 28.02.2014 6.642,11 € 10.627,38 €
01.03.2014 - 28.02.2015 6.841,37 € 10.946,20 €
ab 01.03.2015 7.005,57 € 11.208,90 €

Zurück