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Leistungsmitteilung 2021 für die Einkommensteuererklärung

Bereich: Zusatzversorgung

Jedes Jahr erhalten unsere Rentenberechtigten eine sogenannte Leistungsmitteilung für die Einkommensteuererklärung. In der Leistungsmitteilung teilen wir die Höhe der im letzten Kalenderjahr von der Rheinischen Zusatzversorgungskasse (RZVK) gezahlten Rentenleistungen mit.

Die Leistungsmitteilung für das Kalenderjahr 2021 wird Ihnen voraussichtlich bis Ende Februar 2022 vorliegen.

Wir sind gesetzlich verpflichtet, die Leistungsmitteilung an alle Rentenberechtigten der RZVK zu versenden, und zwar auch an diejenigen, die keine Einkommensteuererklärung abgeben müssen. Als Zusatzversorgungskasse sind wir nicht befugt, verbindliche Auskünfte über das Steuerrecht zu erteilen. Bitte wenden Sie sich deshalb an Ihr Finanzamt, wenn Sie klären wollen, ob Sie eine Steuererklärung abgeben müssen oder ob in Ihrem Fall Steuern auf die Betriebsrente zu entrichten sind.

Die RZVK ist daneben im Rahmen des so genannten Rentenbezugsmitteilungsverfahrens verpflichtet, der Zentralen Stelle für Altersvermögen (ZfA) die im Kalenderjahr bezogenen Leistungen der Rentenberechtigten bis Ende Februar des Folgejahres zu übermitteln. Von dort aus werden die Daten an die Finanzbehörden weitergeleitet.

 

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