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Leistungsmitteilung 2020 für die Einkommensteuererklärung

Bereich: Zusatzversorgung

Jedes Jahr erhalten unsere Rentenbezieher_innen eine so genannte Leistungsmitteilung für die Einkommensteuererklärung. In der Leistungsmitteilung teilen wir die Höhe der im letzten Kalenderjahr von der RZVK gezahlten Rentenleistungen mit.

Die Leistungsmitteilung für das Kalenderjahr 2020 wird Ihnen voraussichtlich bis Ende Februar 2021 vorliegen.

Wir sind gesetzlich verpflichtet, die Leistungsmitteilung an alle Rentenbezieher_innen der RZVK zu versenden, und zwar auch an diejenigen, die keine Einkommensteuererklärung abgeben müssen. Als Zusatzversorgungskasse sind wir nicht befugt, verbindliche Auskünfte über das Steuerrecht zu erteilen. Bitte wenden Sie sich deshalb an Ihr Finanzamt, wenn Sie klären wollen, ob Sie eine Steuererklärung abgeben müssen oder, ob in Ihrem Fall Steuern auf die Betriebsrente zu entrichten sind.

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