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Zum 1. Januar 2024 haben mehrere Krankenkassen ihren Zusatzbeitragssatz geändert. Diese Änderung muss die Rheinische Zusatzversorgungskasse gemäß § 248 S. 3 SGB V zum 1. März 2024 umsetzen.
Am 01. Juli 2014 beging die RZVK ihr 75-jähriges Jubiläum. Die zu diesem Anlass dankenswerterweise von unserem ehemaligen Mitarbeiter, Herrn Konrad Hürtgen, erstellte Festschrift finden Sie hier.