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Beitragssatzgesetz 2014 beschlossen und veröffentlicht

Bereich: Zusatzversorgung

Mit News vom 8. Januar 2014 haben wir darüber informiert, dass das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) die Weitergeltung der Beitragssätze in der Rentenversicherung in der bisherigen Höhe bekannt gemacht hat. Wie berichtet, erfolgte diese Bekanntmachung im Vorgriff auf das Gesetz zur Festsetzung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung für das Jahr 2014 (Beitragssatzgesetz 2014; BT-Drucksache 18/187). Dieses wurde zwischenzeitlich beschlossen und im Bundesgesetzblatt (BGBl. I Seite 260) veröffentlicht.

Der Beitragssatz beträgt für das Jahr 2014 weiterhin in der allgemeinen Rentenversicherung 18,9 % und in der knappschaftlichen Rentenversicherung 25,1 %. Das Gesetz tritt mit Rückwirkung zum 1. Januar 2014 in Kraft.

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