Wir möchten unseren Internet-Auftritt für Sie weiter optimieren und nutzen deshalb Cookies und das Analyse-Programm Piwik. Mit Ihrer Zustimmung dazu helfen Sie uns, den Webauftritt für die Besucher zu verbessern. Vielen Dank dafür!
zustimmen
Zu unserer Datenschutzerklärung gelangen Sie mit dem Klick [Weiterlesen]
schließen

Beitragssatzänderung zur sozialen Pflegeversicherung ab 2017

Bereich: Zusatzversorgung

Wie wir mit unserer Nachricht vom 11.02.2016 bereits mitgeteilt haben, beträgt ab dem 1. Januar 2017 der Beitragssatz in der gesetzlichen Pflegeversicherung 2,55 %.

Für kinderlose Versicherte, die einen Zuschlag leisten müssen, beträgt er 2,80 %. Wer in der gesetzlichen Pflegeversicherung pflichtversichert ist und kein Kind hat oder hatte, muss einen Beitragszuschlag in Höhe von 0,25 % zur Pflegeversicherung zahlen. Dieser Beitragszuschlag wird frühestens ab Vollendung des 23. Lebensjahres erhoben. Von der Zuschlagspflicht ausgenommen sind vor 1940 geborene Personen. Sofern die Elterneigenschaft nachgewiesen wird, entfällt der Zuschlag von 0,25 %.

Eventuelle Fragen zu den Beiträgen zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sind jeweils an die zuständige Krankenkasse zu richten.

Zurück