Ankündigung des digitalen Datenaustausches zwischen der gesetzlichen Rentenversicherung und der Rheinischen Zusatzversorgungskasse
Bereich: Zusatzversorgung
Für die Festsetzung der Betriebsrente ist es derzeit erforderlich, dass uns der Anspruch durch Vorlage des gesetzlichen Rentenbescheides nachgewiesen wird.
Um das Verfahren zu vereinfachen, sollen die benötigten Daten zukünftig zwischen der Rheinischen Zusatzversorgungskasse (RZVK) und den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung digital ausgetauscht werden.
Hierfür sind sowohl die gesetzlichen (§ 148 Abs. 3 Satz 1 SGB VI) als auch die tarifrechtlichen (§ 20 Abs. 1 ATV-K) Voraussetzungen und Ermächtigungen geschaffen worden. Beginnend ab dem 1. Januar 2023 wird die RZVK alle bestehenden Rentenfälle zum Datenaustausch anmelden und nachfolgend auch die Antragstellung für die Betriebsrente anpassen, sofern dies technisch möglich ist.
Zu den Neuerungen in der Antragstellung und dem Abschluss der Umstellung informieren wir Sie rechtzeitig über unsere Homepage.