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Änderung der Grenzwerte für die zusätzliche Umlage

Bereich: Zusatzversorgung

Die Grenzwerte für die zusätzliche Umlage gemäß § 76 der Satzung, § 38 ATV-K für den Zeitraum 01.02.2017 bis 28.02.2018, die wir bereits in unserer Nachricht vom 14.11.2016 mitgeteilt haben, betragen monatlich 7.342,28 Euro bzw. 11.265,26 Euro im Monat der Jahressonderzahlung.

Ab dem 01.03.2018 betragen die Grenzwerte nach der zu diesem Zeitpunkt vereinbarten Lohnsteigerung monatlich 7.554,47 Euro bzw. 11.466,18 Euro im Monat der Jahres-sonderzahlung.

Der neue Grenzwert ermittelt sich wie folgt:

  • Erhöhung des Tabellenentgelts der Entgeltgruppe 15 Stufe 6 TVöD/VKA ab 01.03.2018 auf 6.667,67 Euro
  • multipliziert mit Faktor 1,133
  • ergibt ab dem 01.03.2018 monatlich 7.554,47 Euro

Der Grenzbetrag im Monat der Jahressonderzahlung 2018 beträgt 11.466,18 Euro (Faktor zur Berechnung der Jahressonderzahlung 51,78 %).

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