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Änderung der Grenzwerte für die zusätzliche Umlage (§ 76 der Satzung, § 38 ATV-K)

Bereich: Zusatzversorgung

Die Grenzwerte für die zusätzliche Umlage gemäß § 76 der Satzung, § 38 ATV-K für den Zeitraum vom 01.03.2016 bis 31.01.2017, die wir bereits in unserer Nachricht vom 12.07.2016 mitgeteilt haben, betragen monatlich 7.173,70 Euro bzw. 11.376,77 Euro im Monat der Jahressonderzahlung.

Ab dem 01.02.2017 betragen die Grenzwerte nach der zu diesem Zeitpunkt vereinbarten Lohnsteigerung monatlich 7.342,28 Euro bzw. 11.265,26 Euro im Monat der Jahressonderzahlung.

Der neue Grenzwert nach der vereinbarten Lohnsteigerung ermittelt sich wie folgt:

  • Erhöhung des Tabellenentgelts der Entgeltgruppe 15 Stufe 6 TVöD/VKA ab 01.02.2017 auf 6.480,39 Euro,
  • multipliziert mit Faktor 1,133,
  • ergibt ab dem 01.02.2017 monatlich 7.342,28 Euro.

Der Grenzbetrag im Monat der Jahressonderzahlung beträgt 2017 11.265,26 Euro (Faktor zur Berechnung der Jahressonderzahlung 53,43 %).

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