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Änderung der Grenzwerte für die zusätzliche Umlage (§§ 76 der Satzung, § 38 ATV-K)

Bereich: Zusatzversorgung

Durch die Tarifeinigung der Tarifvertragsparteien vom 29. April 2016 steigen die Tabellenentgelte des TVöD ab 01. März 2016 um 2,4 Prozent. Dies hat Auswirkungen für die Grenzwerte der zusätzlichen Umlage gemäß §§ 76 der Satzung, 38 ATV-K.

Der neue Grenzwert nach der vereinbarten Lohnsteigerung ermittelt sich wie folgt:

  • Erhöhung des Tabellenentgelts der Entgeltgruppe 15 Stufe 6 TVöD/VKA ab 01.03.2016 auf 6.331,60 Euro,
  • multipliziert mit Faktor 1,133,
  • ergibt vom 01.03.2016 bis 31.01.2017 monatlich 7.173,70 Euro.

Der Grenzbetrag im Monat der Jahressonderzahlung beträgt 2016 11.376,77 Euro (Faktor zur Berechnung der Jahressonderzahlung 58,59 Prozent).

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