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Änderung der Grenzwerte für die zusätzliche Umlage

Bereich: Zusatzversorgung

Durch die Tarifeinigung der Tarifvertragsparteien vom 18. April 2018 steigen die Tabellenentgelte des TVöD ab dem 10. April 2019 durchschnittlich um weitere 3,09 Prozent. Dies hat Auswirkungen für die Grenzwerte der zusätzlichen Umlage gemäß §§ 76 der Satzung, 38 ATV-K.

Der neue Grenzwert nach der vereinbarten Lohnsteigerung ermittelt sich wie folgt:

  • Erhöhung des Tabellenentgelts der Entgeltgruppe 15 Stufe 6 TVöD/VKA ab 01.04.2019 auf 6.854,95 Euro,
  • multipliziert mit Faktor 1,133, ergibt
  • vom 01.04.2019 bis 29.02.2020 monatlich 7.766,66 Euro.

2019 beträgt der Grenzbetrag im Monat der Jahressonderzahlung 11.788,23 Euro.

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